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Sozietäten in Transparenzregister eintragen

Diese Information betrifft nur Sozietäten, die in Form einer OHG oder KG geführt werden. Nach dem neuen Geldwäschegesetz müssen Personen, die die tatsächliche Kontrolle über ein Unternehmen ausüben als wirtschaftlich Berechtigte im sogenannten Transparenzregister eingetragen werden. Die Eintragung muss bis 1.10.2017 erfolgen, zum Jahresende wird das öffentliche Register einsehbar sein.

Die Verpflichtung entfällt wenn die Personen bereits in anderen öffentlichen Registern eingetragen sind ( Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- Vereins- oder Unternehmensregister. Wenn Sie davon betroffen sind, dann melden Sie sich an unter:

www.transparenzregister.de

Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Anmeldeverfahren.