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Verpflichtende Erstinformation nach § 15 VersVermV

Die IDD betrifft den Vermittler in vielen Bereichen. Wenig diskutiert war bisher die notwendige Erstinformation nach § 15 Versicherungsvermittlerverordnung. Beim ersten Kontakt muss der Kunde in Schriftform über den Vermittlerstatus informiert werden. Diese Information muss enthalten:

  • Kontaktdaten
  • Registrierungsbehörde
  • Vermittlerstatus
  • Informationen zur angebotenen Beratung
  • Informationen zur Vergütung des Vermittlers
  • Informationen zur Beteiligungen an Versicherern
  • und die Anschrift der Schlichtungsstelle.

Die Informationen können natürlich auch auf der Visitenkarte bereit gestellt werden, allerdings sprengen die Pflichtangaben oft den dort sinnvoll verfügbaren Platz. Alternativ können Sie dem Kunden ein Blatt aushändigen. Ein Muster dazu haben wir für Sie beigelegt. Bitte nehmen Sie das Thema Erstinformation ernst. Es können Geldstrafen bis zu 250.000,- € ausgesprochen werden. Die Textform ist dabei wichtig. Die Rechtsprechung sagt dazu :
“Die erforderlichen Informationen sind in einer zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise sowohl vom Versicherungsvermittler abzugeben, als auch dem Versicherungsnehmer zuzugehen.”

Auch bei der Kontaktaufnahme per Mail müssen die Erstinformationen zugestellt werden. Auch dazu führt die Rechtsprechung aus:

„Die bloße Abrufbarkeit der Angaben auf einer gewöhnlichen Website des Versicherungsvermittlers reicht hiernach nicht aus, weil die Belehrung auf diese Weise nicht in einer ,unveränderten textlich verkörperten Gestalt‘ in den Machtbereich des Versicherungsnehmers gelangt. Erforderlich ist in diesem Falle vielmehr, dass der Verbraucher die Belehrung per Briefpost oder E-Mail erhält oder auf seinem Computer abspeichert oder selbst ausdruckt. In Betracht kommen mag auch ein obligatorischer Download, ohne den der Vermittlungsvorgang nicht fortgesetzt werden kann”

  • Prüfen Sie also ob Sie die Pflichtangaben zuverlässig bei allen Formen des Erstkontaktes bereitstellen.
  • Fügen Sie die Notwendigen Erstinformation in Briefkopf, Mailabsender und Visitenkarte ein.
  • Drucken Sie sich ein Blatt mit den Erstinformationen, wenn Visitenkarten nicht alle Pflichtangaben enthalten oder nicht konsequent mit vollständiger Information ausgegeben werden.