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Neue Pflichtangaben auf einer Homepage

Wenn Sie keine eigene Homepage betreiben, sondern nur die System Ihres Versicherers nutzen, sind Sie von dieser Änderung, die ab 10. März 2021 in Kraft tritt, nicht betroffen.

Zu diesem Termin tritt die Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor” (TVO) in Kraft. Dabei muss das Impressum der eigenen Homepage ergänzt werden. Wie Sie am besten dabei vorgehen finden Sie in dieser Checkliste