Zurück

Was tun bei einem Vermögensschaden ?

  • Wann hafte ich tatsächlich?
  • Muss ich oder der Versicherer für einen Beratungsfehler aufkommen?
  • Wie verhalte ich mich dem Kunden und dem Versicherer gegenüber?

Wir stellen als Verein nicht nur den Rahmenvertrag zur Verfügung, wir unterstützen Sie auch aktiv bei der Schadenabwicklung, auch dann wenn Ihr Kunde Sie noch nicht verklagt hat. Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat bei der Frage wie Sie mit ihrem betroffenen Kunden umgehen. Wir verhandeln für Sie mit der ERGO und bei Bedarf auch mit den jeweils zuständigen Stellen Ihres Vertragspartner.

Welche Informationen benötigen wir im ersten Schritt

  • Forderungsschreiben des Kunden oder dessen Rechtsbeistands
  • Aufstellung zur Höhe der Forderung, inklusive Berechnungsgrundlage
  • Eigene Stellungnahme zum Sachverhalt mit chronologischer Darstellung
  • Zeugen oder Gesprächsteilnehmer, falls bei der Beratung weitere Personen anwesend waren
  • Informationen zur Haftungsfreistellungserklärung, sofern bereits abgegeben oder angefordert
  • Antragsunterlagen, Beratungsdokumentation, Versicherungsschein die sich auf den konkreten Fall beziehen
  • Etwaige interne Vermerke oder Hinweise, die den Entscheidungsprozess dokumentieren (z. B. Systemeinträge, Beratungsnotizen)
  • Ablehnungsschreiben des Versicherers zum Schadenfall, inklusive eingereichter Schadenmeldung und zugehöriger Unterlagen
  • Relevanter Schriftverkehr mit dem Kunden, z. B. E-Mails, Telefonnotizen, WhatsApp-Verläufe etc.

Wenden Sie sich also bei Fragen oder bei Schäden erst mal vertrauensvoll an schaden_at_isv-treffpunkt.de oder rufen Sie direkt das zuständige Vorstandsmitglied an