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Erlaubniserteilung bei einer GmbH

Verfasser: Anton Zitzelsberger
Datum: 03.07.2007

Vereinzelt sind Versicherungsagenturen in Form einer GmbH organisiert. Die Erlaubnis und Registrierung erlangt in diesem Fall nicht der Inhaber, sondern die GmbH selbst. Die GmbH benötigt also eine Versicherungsbestätigung, der Sachkundenachweis und die Bestätigungen zur persönlichen Zuverlässigkeit sind vom Geschäftsführer der GmbH zu erbringen. Bei zwei gleichberechtigten Partner reicht es wenn einer die Nachweise für die GmbH erbringt. Davon unabhängig ist in der Vermögensschaden jeden Teilhaber bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen.
Führen Sie in der Anmeldung also beide Partner auf, die Bestätigung erfolgt aber nur für die GmbH.
Sollten nicht nur die GmbH, sondern davon unabhängig auch die Teilhaber eine eigene Registrierung benötigen, so erfolgen Antragsstellung und Beitragsberechnung wie folgt:

> Voller Beitrag für die GmbH – bitte als VN eintragen
> 25 % Zuschlag für jeden Teilhaber – bitte ebenfalls als weiteren Inhaber erfassen