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Corona - machen Sie das Beste draus

an Informationen zur Corona-Situation mangelt es nicht. Wir wollen uns deshalb auf die für unsere Agenturen wichtigen Fragen konzentrieren. Die Informationslage ändert sich schnell und in den Bundesländern gelten z.Z. unterschiedliche Regelungen. Bitte prüfen Sie also immer auch noch die Besonderheiten Ihres Bundeslandes.

Schutz- und Hygienekonzept

Unsere Büros waren bisher nicht von Schließungen betroffen. Allerdings müssen nun alle Betriebe mit Publikumsverkehr ein „Schutz- und Hygienekonzept vorhalten. Allein das Fehlen dieses Konzeptes kann mit einer Geldbuße von 5.000,- € (Bayern) belegt werden. Für unsere Mitglieder haben wir eine Vorlage vorbereitet, die Sie downloaden und mit wenig Aufwand auf Ihr Büro anpassen können.

Saubere und Virengereinigte Luft im Büro

Damit Sie, Ihr Personal und Ihre Kunden sicher durch die Corona-zeit kommen, haben wir uns für Sie nach einem Anbieter für günstige und effektive Ozon-Luftreiniger umgesehen. Die Geräte töten nicht nur Viren, Bakterien und Aerosole, sie beseitigen auch unangenehme Gerüche und Allergene.

Können und sollen Soforthilfen beantragt werden

Vorweg, keine Situation ist vergleichbar und die Regelungen der Bundesländer sind unterschiedlich. Deshalb kann es keine generelle Empfehlung geben. Damit Sie sich umfassend informieren können haben wir am 30.4.2020 einen Steuerberater zu einem Sonder-Webinar eingeladen. Dieses Webinar steht für Sie zum Nachhören bereit. Die bedenkenlose Beantragung der Förderungen sehen wir kritisch. Die aktuellen Förderanträge sind je nach Bundesland unterschiedlich, sehen aber in den meisten Ausprägungen eine existenzgefährdende Wirtschaftslage als Voraussetzung vor. Diese liegt vor, „wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).“
Es geht nicht um den eigenen Verdienst, sondern um die Deckung der Betriebskosten. Unsere Agenturen erzielen rund 50 % der Einnahmen aus laufenden Provisionen. Das Gross der Provisionen fließt zu Jahresbeginn, so dass die Voraussetzungen für die Förderung nur in sehr seltenen Fällen vorliegen. Unabhängig davon, ob ein Antrag in der Krise vielleicht schnell durchgewunken wird sollte man sich auch der möglichen Folgen zu Unrecht gestellter Anträge bewusst sein. Zitat aus einem Förderantrag: „Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Beantragung ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, Betrug ist. Der Betrugstatbestand sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.“ Eine Strafrechtlichte Verurteilung zieht den Verlust der Berufszulassung nach sich. Wir wollen die Förderberechtigung für keinen in Frage stellen. Jeder Antragsteller sollte sich aber reiflich überlegen, ob er einen Antrag stellt oder ob er ggf. noch wartet, bis die Anspruchsgrundlagen weiter präzisiert oder angepasst werden.

Alternative Kurzarbeitergeld

Größere Agenturen haben bei anhaltenden Einschränkungen tatsächlich ein Kostenproblem auf der Personalseite. Wesentlich unproblematischer ist es in diesen Fällen Kurzarbeit zu beantragen. Die Kurzarbeit ist möglich wenn der Resturlaub des Vorjahres aufgebraucht und Überstunden abgebaut sind. Dann kann auch für ausgewählte Personen und auch zeitanteilig Kurzarbeit beantragt werden. Natürlich sollte diese Maßnahme vorher einvernehmlich mit dem Personal besprochen werden. Mehr Informationen zum Thema finden Sie in der Anlage.

Das Beste daraus machen

Als Unternehmer in der Versicherungsbranche wissen wir, dass es besser ist Schäden zu vermeiden, statt zu entschädigen. Viele von Ihnen haben schon gute Konzepte entwickelt, wie sich auch unter diesen Umständen Geschäft machen lässt, oder haben Ihren Agenturbetrieb sinnvoll umstrukturiert. Lassen Sie uns die guten Ideen austauschen. Schreiben Sie uns einfach, wie Sie mit der Situation positiv umgehen und das Beste daraus machen. Wir veröffentlichen Ihre guten Ideen auf unserer Homepage unter Aktuelles.

Auch wenn uns die aktuelle Situation stark belastet, ist unsere Einkommensgrundlage dennoch stabiler als bei manchem unserer Geschäftskunden. Ja, Einschränkungen werden wir erfahren und so mancher wird auch externe Hilfe brauchen. Die Anpassung kann und wird uns dennoch gelingen, wenn wir unserer Unternehmerrolle gerecht werden. Reihen wir uns nicht ohne Not in die Liste der Sorgenkinder ein, sondern verstehen wir uns als das wir als Berufsstand sind – als Teil der Lösung.

Notfallordner nicht vergessen

Bei allem Optimismus, jeder kann betroffen sein, auch wir selbst. Haben Sie mit Vollmachten vorgesorgt, dass Ihr Betrieb handlungsfähig bleibt wenn Sie selbst ausfallen sollten?